Die Qualitätssicherung des VDKB e.V.
Die Kur mit vierfach geprüfter Qualität
- RAL-Gütezeichen 115-118 des “Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung”
- nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziertes Qualitätsmanagement
- Erhebung der “Gästezufriedenheit” durch spezielle Fragebögen
- Erfassung der medizinischen Ergebnisqualität durch ein praxisgerecht und patientenzentriert mit EU-Mitteln entwickeltes Instrument (EFEQ)
Qualität ist keine Frage von Größe,
sondern von Verständnis
SGB V § 135a Verpflichtung zur Qualitätssicherung
(1) Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen
verpflichtet. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.
(2) Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer von Vorsorgeleistungen oder
Rehabilitationsmaßnahmen und Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sind nach Maßgabe der §§ 137 und 137d verpflichtet,
1. sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern und
2. einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.
Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren und zugelassene Krankenhäuser haben der Institution nach § 137a Abs. 1 die
für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 137a Abs. 2 Nr. 2 und 3 erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.
In den VDKB-Mitgliedsbetrieben bündelt sich die lange Erfahrung der Anwendung örtlicher Heilmittel in
ganzheitlichen medizinischen und therapeutischen Konzepten, ergänzt um die Spezifika zielgerichteter
"Gastlichkeit" für Gesundheit suchende Menschen. Somit sind VDKB-Mitgliedsbetriebe Garant optimaler Voraussetzungen einer erfolgreichen Kurmaßnahme.
VDKB-Mitglieder unterziehen sich einer regelmäßigen Prüfung von strukturellen Mindestanforderungen und der Einhaltung
verbindlicher Regeln für die operativen Tätigkeiten durch externe Fachleute der Ludwig-Maximilians-Universität München, des
Forschungsinstitutes für Balneologie und Kurortwissenschaft, Bad Elster, bzw. der Ärztegesellschaft für Präventionsmedizin e.V., Bad Wörishofen.
Erfüllt der Betrieb diese definierten “Voraussetzungen für die Durchführung von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen in
Kurbeherbergungsbetrieben”, erhält er für die Dauer von maximal zwei Jahren die Berechtigung, das jeweils zutreffende,
europaweit anerkannte RAL-Gütezeichen (RAL-GZ 115 - 118) des “Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung” zu führen.
Im Kernbereich von wohnortfernen Vorsorge- und Rehabilitationsverfahren (“Kuren”) - also der Kompetenz von Medizin und
Therapie, der Anwendung örtlicher Heilmittel sowie der Integration bzw. Durchführung sog. “kurbegleitender Maßnahmen” - wird
durch die Vorgabe und regelmäßige Prüfung verbindlicher Regeln der operativen Tätigkeiten ein hoher Standard gewährleistet.
Unterschiedliche Kategorien (Sanatorium, Kurhotel, Kurhotel garni, Kurpension, Kurheim, Kurappartement) ermöglichen dem
potentiellen Gast/ Patienten die freie Wahl des "Unterbringungskomforts" nach persönlichen Ansprüchen.
Als “Lotse” während des Kurgeschehens garantiert der VDKB-Mitgliedsbetrieb somit einen optimalen Ablauf des Kuralltages.
Eventuelle Mängel werden durch regelmäßige Auswertung spezifischer “Fragebögen zur Gästezufriedenheit” frühzeitig erkannt und konkret angegangen.
Zusammenarbeit mit am Wohnort des Gastes/Patienten tätigen medizinischen und therapeutischen Leistungserbringern
, Selbsthilfeorganisationen etc. kann auch wesentlich zur Sicherung und Stabilisierung des "Kurerfolges" im Alltag beitragen.
Viele Betriebe stellen sich ferner den besonderen Anforderungen von bestimmten Gruppen, z.B. der Barrierefreiheit für Behinderte oder spezieller Voraussetzungen von Allergikern, Asthmatikern usw.
Betriebe, die auch stationäre Vorsorge- bzw. Rehabilitationsleistungen abgeben führen zudem das einschlägige,
bundeseinheitliche externe Qualitätssicherungsverfahren der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen durch.
Dabei werden indikations- und zielgruppenspezifische Erfordernisse berücksichtigt.
Zum Thema Qualitätsmanagement klicken Sie bitte hier
Nähere Infos: Kooperationspartner
Qualitätsvereinbarung § 137d Abs. 1, 2, 4 SGB V, gültig seit 01.06.2008 (PDF)
Qualitätsvereinbarung § 137d Abs. 3 SGB V, gültig ab 01.09.2010 (PDF)
“KNEIPP-Therapie wirkt” - Statements aus “Heilbad und Kurort” (PDF)
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