Der VDKB e.V. - Verband Deutscher Kurörtlicher Betriebe - stellt sich vor
Nirgends ist die medizinisch - therapeutische Kompetenz des deutschen Gesundheitstourismus so einzigartig gebündelt wie im Kurort. Das besonders
gesundheitsfördernde kurörtliche Ambiente ermöglicht auf Basis des ortsspezifischen Heilmittels eine breite und ökonomisch interessante Angebotsvielfalt.
Der VDKB vertritt im ersten – sozialversicherungsdominierten –
wie im zweiten, frei finanzierten Gesundheitsmarkt die wirtschaftlichen Interessen qualifizierter kurörtlicher Betriebe. Ob bei Politik, Sozial- oder Privatversicherungen, Ämtern und Behörden: beim VDKB sind die Interessen der vielfältigen kurörtlichen Betriebsformen und deren besondere Rechtssituation in guten Händen.
Primäres Ziel der Aktivitäten des VDKB e.V. und seiner Mitglieder ist dabei eine qualitätszentrierte Untermauerung des gesamten kurörtlichen Leistungsspektrums.
Wir machen uns für Ihre Interessen stark
Goethe’s Zeiten – Kurorte als Zentren von Gesundheit, Kunst und Kultur – sind vorbei. Nach dem Boom der Sozialkuren verloren – besonders im
letzten Jahrzehnt –
Kurort und -betrieb an Bedeutung. Ganzheitliche Behandlungskomplexe beziehungsweise der Einsatz natürlicher Kurmittel wurden sukzessive durch schädigungsbezogene Leistungen zur Behebung von Defiziten und Handicaps in Spezialeinrichtungen verdrängt. Sozialrechtliche Änderungen reduzierten folgend die Bedeutung der Kurorte im Solidarsystem auf die Abgabe ambulanter Vorsorgeleistungen gemäß § 23 Abs. 2 SGB V.
Insofern besitzt der Bestand sozialgesetzlicher Ansprüche auf die klassische „offene
Badekur“ für Kurort und -betrieb fundamentale Bedeutung. Ohne Leistungen nach § 23 Abs. 2 besteht keine Notwendigkeit eines staatlichen Prädikates – somit der Plattform kurörtlicher Identität. Insofern sind die zum staatlichen Prädikat beziehungsweise zur Zulassung von Kurort / Kurbetrieb zu erfüllenden Voraussetzungen des ersten, sozialversicherungsdominierten Gesundheitsmarktes Grundlage einer nachhaltigen Erschließung des zweiten, frei finanzierten Marktes.
Trotz geringer werdender wirtschaftlichen Bedeutung kämpfen wir daher für den Bestand der ambulanten Vorsorge im Kurort als gesetzlich
vorgesehene GKV-Leistung
Natürlich können sich auch Einzelkämpfer
sehr wohl am Markt positionieren. Anstehende Entwicklungen erkennen, mögliche Entscheidungen – ob in der Politik, bei Kosten- und Leistungsträgern wie
Krankenkassen etc. – beeinflussen ist individuell jedoch fast unmöglich. Unbesehen divers möglicher Einzelvereinbarungen – z.B. mit Versicherungen – muss die Branche am Tisch der Entscheider vertreten sein.
Mit einem starken Fachverband lässt sich Interessenspolitik praktizieren – bis hin zur Mitgestaltung politischer Entscheidungen oder bei der
Detaildefinition diverser grundsätzlich fixierter Vorgaben. Der VDKB bündelt dazu die Interessen seiner Mitglieder und trägt somit entscheidend zur Zukunftssicherung der Kurorte und -betriebe bei.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist der VDKB nicht
nur in den relevanten Gremien vertreten sondern auch in der Verbändelandschaft gut vernetzt. Ferner genießt der Verband hohe Reputation bei der Politik .
Dabei nutzt der VDKB seine Kontakte und Beziehungen als „Lobbyist“ im besten Sinne nicht nur zu den dem Verbandszweck entsprechenden Aufgaben, sondern auch
im Interesse des Gastes, Patienten , Kunden – organisiert somit praktizierten Verbraucherschutz.
Gemeinsam Zukunft gestalten
Qualitätssicherung und
Qualitätsmanagement sind für uns nicht nur wichtige Instrumente zu Sicherung und Ausbau der kurörtlichen Kernkompetenzen, sondern - speziell im enger zusammenrückenden europäischen Binnenmarkt – unverzichtbare Voraussetzungen zu einer zeitgemäßen Neupositionierung der Branche.
Der in immer älter werdenden Gesellschaften zu beobachtende neue „Lifestyletrend Gesundheit“ gilt als künftiger Megamarkt.
Qualität im „Basisgeschäft“, ergänzt um Angebote, die – bei adäquater Einbindung medizinischen Sachverstandes – den Erwartungen, Fähig- und Möglichkeiten des gesundheitliches Wohlbefinden suchenden Gastes entsprechen können diesen neuen Markt nachhaltig erschließen.
Klare Definitionen ermöglichen Abgrenzung. Es gilt daher künftig die traditionelle Grundlage von Kurmedizin und -therapie – die ganzheitliche Sicht
des Individuums bei Berücksichtigung der Wechselwirkungen von „Körper, Geist und Seele“ – in einer zukunftsorientierten Form zu positionieren.
Der Verband Deutscher Kurörtlicher Betriebe e.V. (VDKB e.V.) stellt sich daher diesem Spannungsfeld zwischen erstem und zweiten Gesundheitsmarkt in allen
notwendigen Bereichen. Unser Ziel ist es qualifizierten Betrieben / Leistungserbringern zukunftsorientierte Chancen bei Wahrung des besonderen Status „Kurort / Kurbetrieb“ zu eröffnen.
Dabei verstehen wir Qualitätssicherung und -management
nicht nur als „Pflicht“, sondern als originäre Aufgabe unserer Mitglieder. Qualität, definiert als dynamischer Prozess, dient der Positionierung am Markt ebenso wie als Nachweis zu tatsächlich praktiziertem „Verbraucherschutz“.
Neue Märkte
werden daher vom VDKB gezielt angegangen: So entstand auf Initiative des VDKB die nationale „Premiummarke Nr. 1 – med in Germany®“.
Der Markeninhaber verleiht die beim Deutschen Patentamt geschützte Marke nur an solche kurörtlichen Markenpartner, die - in beiden Gesundheitsmärkten - ein besonders hohes Qualitätsniveau anbieten.
„Wellness“ kann überall gekauft werden. Zu medical wellness fehlten bisher einheitliche Definitionen zu Voraussetzungen, Inhalt und Umfang solcher Leistungen. Daher zählt der VDKB zu den Mitautoren und Erstunterzeichnern der
LOI - Letter Of Intent medical wellness – dem nationalen Branchenstandard für solche Konzepte.
Brauchen Sie diesen Fachverband...
1994 wurde der VDKB e.V. als erste auf Bundesebene relevante
Fachorganisation, deren Arbeit gezielt die wirtschaftliche und politische Vertretung kurörtlicher Leistungsanbieter, die den „multidisziplinären Ansatz“ jener Angebote fokussiert, gegründet.
Seitdem vertritt der VDKB auf Bundesebene die Interessen der diversen unterschiedlichen kurörtlichen Betriebe und ist folglich auch als einziger
Bundesverband der Leistungserbringer an allen im Gesetz (§137 d Abs. 1 – 4 SGB V) vorgesehenen Vereinbarungen beteiligt und mit Sitz und Stimme in den jeweiligen Gremien vertreten.
Ob für stationäre „Komplettanbieter“ (Sanatorium, Klinik, Kurhotel
etc.) Thermen, ambulante Badebetriebe oder sonstige therapeutische Leistungserbringer im Kurort ist der VDKB originärer Partner.
...der Ihnen zudem interessante Instrumente zur Zukunftssicherung anbietet?
Selbstverständlich bietet der Verband darüber hinaus den Mitgliedern spezielle Instrumente
(z.B. zum Qualitätsmanagement), deren Nutzung den beteiligten Betrieben nicht nur die vom Gesetz geforderten Voraussetzungen sichern, sondern darüber hinaus eine Vielfalt weiterer Vorteile bieten.
So ist z.B. die Anwendung des spezifischen VDKB - QM -Systems nach DIN – EN IS0 9001 : 2008 mit sehr vielen Vorteilen für die jeweiligen Betriebe verbunden.
Diese können hier nicht in voller Breite kommuniziert werden. Entscheidend wohl: mit dem VDKB-QMS kann jeder Betrieb problemlos den Nachweis dahingehend führen, dass seine Leistungen in der „gebotenen Qualität
nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse“ (§ 135 a SGB V) abgegeben werden.
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